Aus jeder Kirchengemeinde werden bis zu zwei Delegierte gewählt, außerdem werden Delegierte in die Projektgruppen (Öffentlichkeitsarbeit / Technik) berufen und für die Beauftragungen vom KKJK gewählt.
Aus den Vertreter*innen setzt sich der KKJK zusammen. Der Kirchenkreisjugendkonvent trifft sich zweimal im Jahr und vertritt die Anliegen, Interessen und Themen der Evangelischen Jugend.
Kirchengemeinden:
Aus jeder Kirchengemeinde zwei Delegierte
Projektgruppen: (Je zwei Mitglieder in der …)
– Öffentlichkeitsarbeit
– Technik
Beauftragungen: (je zwei Delegierte für …)
– Sprengeljugendkonvent im Sprengel Ostfriesland-Ems
– Kreisjugendring Emsland
– Kreisjugendring Grafschaft-Bentheim
Kirchenkreisjugendvorstand:
8 Delegierte